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20 | 06 | 2013

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Als technische Behörde ist es unser Ziel, richtige Messungen in dem vom Gesetzgeber bestimmten und im öffentlichen Interesse liegenden Anwendungsbereich von Messgeräten zu sichern (geschäftlicher und amtlicher Verkehr). Damit tragen wir dazu bei, den Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie den Schutz des Wettbewerbs zu gewährleisten. 

Die Bayerische Eichverwaltung erfüllt die Anforderungen der für Prüf- und Kalibrierlaboratorien relevanten europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17025. Diese Standards sind für unsere Verwaltung auch durch Gesetze und Verordnungen öffentlich-rechtlich abgesichert.

Die messtechnische Rückführung wurde bei den Messgerätearten

  • Abgas
  • Druck
  • Masse/Waagen
  • Schall
  • Temperatur
  • Volumen

im November 2012 von der PTB begutachtet. Die Bayerische Eichverwaltung hat die Korrekturmaßnahmen vereinbarungsgemäß umgesetzt. Ausgestellte Ergebnisberichte (Eichscheine, Kalibrierscheine, Prüfscheine) können als Nachweis der messtechnischen Rückführung auf SI-Einheiten bzw. auf die nationalen Normale verwendet werden (z.B. bei einer Akkreditierung, siehe DAkkS - Merkblatt 71 SD 0 005, Pos. 6).
 

Link zur Begutachtung der messtechnischen Rückführung durch die PTB 

Link Übersichtstabelle zur messtechnischen Rückführung bei den Eichbehörden der Bundesländer

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