Beschussprüfungen

Anpassung der Zeitgebühren zum 1. Januar 2020

Die bayerische Beschussverwal­tung führt zum 1. Januar  2020 eine Anpassung der Zeitgebühren auf Grund der Gebühren­erhöhung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durch. Diese Anpassung begründet sich auf § 3 Bayerische Beschussgebühren­verordnung  (BeschGebV).

Die Anpassung  betrifft die gemäß BeschGebV anfallenden Zeitgebühren; Festgebühren bleiben unberührt.

Zeitgebühr ab 01.01.2020 für Leistungen des bayerischen Beschusswesens

  Zeitgebühr bis 31.12.2019 Zeitgebühr ab 01.01.2020
Organisationseinheiten mit geringer bis mittlerer
technischer Ausstattung (z.B. Prüfung von Druckluftwaffen  und Böllern, Aufbringen von Kennzeichen)

     

        99 €

     

      120 €

Vorkostenstellen ohne nennswerte technische Ausstattung (z.B. Reisekosten)         71 €         71 €

Die neuen Stundensätze gelten für ab dem 01.01.2020 eingereichte Aufträge. Alle Vorgänge, die vor diesem Datum angelegt sind, werden gemäß den bisherigen Stundensätzen abgerechnet.