Informationen zur Temperaturmengenumwertung von HVO-Produkten

 (HVO = Hydrotreated Vegetable Oils)

Zur bevorstehenden Einführung von HVO-Produkten an Tankstellen erreicht uns immer öfter die Anfrage zur Umwertung. Hierzu eine Zusammenfassung der uns vorliegenden Informationen.

 

Da aktuell keine gesicherten Werte zum Temperatur-Dichteverlauf von HVO vorliegen, ist es bundesweit bis zur Ermittlung der zu verwendenden Parameter nicht möglich, dieses Produkt auf Tankwagen bzw. Tankstellen temperaturkompensiert abzugeben.

 

Wird bei stationären Messanlagen wie z.B. an Tanklagern die Dichte mit geeichten Messgeräten ermittelt, so ist eine Umwertung von HVO, nach dem Umwerteverfahren, das in der DIN15940 beschrieben wird, mit einem Temperaturmengenumwerter möglich.

 

Laut § 28 MessEV ist die Umwertung nur bei flüssige Brennstoffe zum Zwecke des Verheizens vorgeschrieben. Es liegt somit keine Verpflichtung zur Umwertung von HVO an Tankstellen vor.