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Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

01.09.2025

Kommunale Wärmeplanung

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist seit 2. Januar 2025 als für den Vollzug des Wärmeplanungsgesetzes zuständige Behörde bestimmt worden.

Der digitale Antragsmanager (Online-Tool) steht zur Verfügung. Damit ist der Abruf des Mehrbelastungsausgleiches (Konnexitätszahlungen) möglich.

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07.08.2025

Die Eichfrist Ihres Messgeräts läuft 2025 ab?

Sofern Sie Ihren Eichantrag mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (= 31.12.2025, 24 Uhr) stellen, darf Ihr Messgerät trotz abgelaufener Eichfrist bis zur Durchführung der Eichung weiter verwendet werden (§ 38 Satz 1 Mess- und Eichgesetz – MessEG).

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