Metrologische Überwachung

Die Metrologische Überwachung umfasst alle Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen entsprechend Abschnitt 6 des Mess- und Eichgesetzes. Sie beinhaltet die drei Bereiche:

  • Marktüberwachung
  • Verwendungsüberwachung und
  • Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen.

Ziel der Marktüberwachung ist es, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Produkte (Messgeräte, sonstige Messgeräte, Fertigpackungen oder andere Verkaufseinheiten) durch Wirtschaftsakteure gesetzeskonform in Verkehr gebracht. Produkte, die nicht mit den Anforderungen übereinstimmen, müssen schnell vom Markt genommen oder vom Markt ferngehalten werden. Gefahren für die Verbraucher sollen somit reduziert und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Eine konsequente Durchsetzung muss dies sicherstellen. Sie ist unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online in Verkehr gebracht werden und ob sie in der Europäischen Union hergestellt wurden oder nicht.

Zu den Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden gehören u. a.:

  • Marktüberwachungskontrollen und Risikobeurteilung,
  • Besichtigung, Prüfung von Produkten und Unterlagen, Probenentnahme, Ermittlung,
  • Aufforderung zu freiwilligen Maßnahmen,
  • Ergreifen und Anordnung von Maßnahmen, ggf. Zwangsmaßnahmen,
  • Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Marktüberwachungsbehörden,
  • Meldungen an und Bearbeitung von Amtshilfegesuchen anderer Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und in den Mitgliedstaaten der Union,
  • Zusammenarbeit mit den Zollbehörden.