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Neu: Terminvergabe für Taxis und Fahrdienstleister
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Neu: Bundeseinheitlicher digitaler Eichantrag (Projekt "DEMOL")
=> Link: https://www.evp-service.de/DEMOL/
Eichungen von Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern werden vom Landesamt für Maß und Gewicht nicht durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an eine staatlich anerkannte Prüfstelle (Adressen unter http://www.agme.de => Adressen/Verzeichnisse => Prüfstellen) und beachten Sie, dass Wasser- und Wärmezähler vor der Eichung aufgearbeitet werden müssen.
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Als technische Behörde ist es unser Ziel sicherzustellen, dass Messgeräte im geschäftlichen und amtlichen Verkehr die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Damit tragen wir dazu bei, den Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie den Schutz des Wettbewerbs zu gewährleisten.
Die Metrologische Überwachung (Marktaufsicht und Verwendungsüberwachung) soll sicherstellen, dass Messgeräte nur gesetzeskonform durch Hersteller in Verkehr gebracht und nur gesetzeskonform durch die Verwender betrieben werden.
Das Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) wird regelmäßig von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) hinsichtlich der Erfüllung der DIN EN ISO/IEC 17025 zur messtechnischen Rückführung nach § 6 EinhZeitG evaluiert.
Die letzte Begutachtung des LMG durch die PTB fand am 6. und 7. März 2019 statt. Die erfolgreiche Umsetzung der Korrekturmaßnahmen wurde dem LMG mit Schreiben vom 26. April 2019 bestätigt. (siehe Schreiben PTB).
Die vom LMG ausgestellten Ergebnisberichte (Eichscheine, Kalibrierscheine, Prüfscheine) können als Nachweis der messtechnischen Rückführung auf SI-Einheiten bzw. auf die nationalen Normale verwendet werden. (siehe auch Eigenerklärung)
Zur Anerkennung von Eichscheinen als Rückführungsnachweisen bei Akkreditierungsverfahren siehe die entsprechenden Hinweise der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).