Metrologische Überwachung

Zielsetzung der Metrologischen Überwachung (Markt- und Verwendungsüberwachung) ist es, dem gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Auftrag des Gesetzlichen Messwesens Rechnung zu tragen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Messgeräte nur gesetzeskonform durch Hersteller in Verkehr gebracht und nur gesetzeskonform durch die Verwender betrieben werden. Dies dient dem Schutz der öffentlichen Interessen (z. B. öffentliche Sicherheit, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Verbraucherschutz, Umweltschutz) und dem Schutz des lauteren Wettbewerbs im Interesse der Wirtschaftsakteure. Die Metrologische Überwachung wird durch Abteilung 4 des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht vorbereitet und abschließend ausgewertet. Die Durchführung obliegt der Abteilung 5 - Eichvollzug Süd und der Abteilung 6 - Eichvollzug Nord. Bundeseinheitliche Festlegungen aus der abgestimmten Marktüberwachungsstrategie werden berücksichtigt.

Die europäische Rechtsgrundlage ist in der Verordnung VO (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 2008 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (ABl. EU L 169 vom 25.06.2019, Seite 1) niedergelegt.

Die nationale Rechtsgrundlage der Metrologischen Überwachung sind das Mess- und Eichgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen - MessEG) vom 25.07.2013 (BGBI. I S. 2722) in der jeweils geltenden Fassung, das Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz – MÜG) vom 9. Juni 2021 (BGBl I S. 1723) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung – FPackV) vom 18. November 2020 (BGBl I S. 2504) in der jeweils geltenden Fassung.

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, welche im Rahmen der Markt- und Verwendungsüberwachung durch das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht verarbeitet werden (Datenschutzhinweise Stand: 02.07.2021)

Marktüberwachungsprogramm 2015 Ergebnisse 2015
Marktüberwachungsprogramm 2016 Ergebnisse 2016
Marktüberwachungsprogramm 2017 Ergebnisse 2017
Marktüberwachungsprogramm 2018 Ergebnisse 2018
Marktüberwachungsprogramm 2019 Ergebnisse 2019
Marktüberwachungsprogramm 2020 Ergebnisse 2020
Marktüberwachungsprogramm 2021 Ergebnisse 2021
Marktüberwachungsprogramm 2022 Ergebnisse 2022
Marktüberwachungsprogramm 2023 Ergebnisse 2023  
Marktüberwachungsprogramm 2024