Eichrechtliche- und gerätespezifische Fachinformationen
Messgeräte, die für den geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht und müssen laut § 1 Absatz 1 MessEV eine eichfähige Messgröße abrechnen. Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für die bayerische Wirtschaft gewährleistet.
Zur Verlängerung der Eichfrist muss der Verwender die Eichung mindestens zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen (§ 38 MessEG)
Eingabeseite für digitale Eichanträge nach dem Mess- und Eichgesetz (Link: DEMOL Seite)
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Zur Eichung Ihres Taxameters bzw. Wegstreckenzählers bitten wir Sie um Terminbuchung beim zuständigen Eichamt. Termine werden über das ganze Jahr verteilt vergeben.
- Eichamt Traunstein
- Eichamt München
- Eichamt Ingolstadt
- Eichamt Hof
- Eichamt Bamberg
- Eichamt Würzburg
- Eichamt Landshut
- Eichamt Nürnberg
- Eichamt Passau
- Eichamt Regensburg
M6 Messgeräte in Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes, an Tankstellen, Kraftfahrzeugpflegestellen und Prüfinstituten (Stand: 02.07.2021)
M30: Eichpflicht von Wegstreckenzählern - Information für Landratsämter und Gemeinden (Stand: 02.07.2021)
AGME-Infoblatt: Hinweise für tarifgenehmigende Behörden zur Gestaltung Taxentarife
(Stand: 20.10.2023)M61: Reifendruckmessgeräte (Stand: 02.07.2021)
Taxitarife werden durch Bekanntgabe der bayerischen Landkreise in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht. Eine aktuelle Sammlung der Amtsblätter finden Sie hier:
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M26: Messanlagen zur Abgabe von Milch bei der direkten Abgabe durch den Erzeuger (Stand: 25.07.2023)
M19: Information an Verwender zur Ablehnung der Eichung bei fehlender oder nicht prüfbarer Produktmangelsicherung bei AdBlue®-Messanlagen (Stand: 07.07.2022)
M44: Eichung von Messanlagen zur Annahme von Milch (Stand: 06.04.2022)
M6: Merkblatt über Messgeräte in Kfz-Werkstätten (Stand: 02.07.2021)
M17: Messanlagen zur Betankung von Flugzeugen (Stand: 02.07.2021)
M39: Transparenz an der Tankstelle - Umwertung des abgegebenen Volumens auf 15 °C (Stand: 02.07.2021)
M48: Verwendung von Messgeräten zur Abgabe von AdBlue® im Kfz-Gewerbe (Stand: 02.07.2021)
M14: Informationen zur Temperaturmengenumwertung von Kraftstoffen mit Biokomponenten (Stand: 01.02.2021)
Messsicherheit beim Heizölkauf und Heizöllieferung => bekommt man immer die Menge Heizöl für die man auch bezahlt hat? (Stand: Feb. 2016)
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Hinweis des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht (LMG) an Hersteller und Verwender von Messgeräten und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität
(Stand: 01. August 2025)Das LMG hat bei Ladeinfrastruktur, die nicht konform mit dem Eichrecht in Verkehr gebracht wurde bzw. nicht konforme Messgeräte, die bereits verwendet werden, bislang keine Maßnahmen ergriffen, sondern dem Verwender die Möglichkeit eingeräumt, hinsichtlich seiner Geräte die Konformität mit den entsprechenden Vorschriften herzustellen.
Nunmehr wird künftig die Bereitstellung und Verwendung von nicht eichrechtskonformen Ladesäulen im geschäftlichen Verkehr in Bayern auch beanstandet und gegebenenfalls geahndet.
Hintergrund ist, dass inzwischen ausreichend Hersteller von Ladesäulen mit Baumusterprüfbescheinigung im Markt vertreten sind.
Nicht betroffen sind Ladesäulen, die nicht für den geschäftlichen Verkehr bestimmt sind bzw. nicht im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, an denen die Ladung also unentgeltlich erfolgt.
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Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität (Stand: 16.03.2017)
___________________________________________________________________________Umgang mit AC- und DC-Ladeinfrastruktur im Rahmen des Mess- und Eichrechts ab dem 01.04.2019 (Stand: 03.04.2019)
Die Eichbehörden haben diesen Nachrüstplan nebst Beschreibung geprüft und halten diesen für eine hilfreiche Basis zur Einleitung eines Verfahrens für den Prozess der Umrüstung nicht eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur. Nach Einschätzung der Eichbehörden ist eine kurzfristige Meldung der betroffenen Ladesäulenbetreiber auf Basis der Vorgaben in 0. und 1. in der Vorlage geboten. Dazu sollte jeder Verwender alle Eichbehörden anschreiben, in deren Zuständigkeitsbereich dieser nicht eichrechtskonforme Ladesäulen betreibt, welche entsprechend den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes nachgerüstet werden müssen. Die Eichbehörde wird bei ihrer weiteren Terminsetzung die Ergebnisse der mindestens halbjährlichen Befragung der Ladeinfrastruktur-Hersteller durch das BMWi berücksichtigen, um dem Verwender hinreichend belastbare Aussagen zu ermöglichen.
Die Eichbehörden sind der Ansicht, dass die am 18. Januar 2019 im „Gespräch zum Umgang mit DC-Ladesäulen ab dem 1. April 2019“ erarbeiteten Empfehlungen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM AG 5) eine hilfreiche Vorgehensweise zur Umrüstung nicht eichrechtskonformer AC- und DC-Ladeinfrastruktur darstellen.
Auszug-Ergebnisgespräch-Ladeinfrastruktur vom 01.04.2019__________________________________________________________________________
Umgang mit DC-Ladesäulen (Stand: 29.03.2019)
Betreiber von Ladesäulen, die derzeit über eine Messung auf Basis nicht eichfähiger Messtechnik abrechnen, wird kurzfristige Kontaktaufnahme zur zuständigen Eichbehörde empfohlen, um mit dieser individuelle Maßnahmen abzustimmen, die für die Zukunft einen angemessenen Verbraucherschutz bei fairem Wettbewerb und gleichzeitigem sinnvollen Aufbau von Ladeinfrastruktur ermöglichen.
Dazu gehöriger Link zur AGME Informationen über den Umgang mit DC-Ladesäulen im Rahmen des Mess- und Eichrechts (Stand: 29.11.2017)
__________________________________________________________________________Messgeräteanforderungen zur Erstattung heimischer Ladekosten für Elektromobile von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber
E-Mobilität Rückerstattung Arbeitgeber Arbeitnehmer Stand: 21.11.2022 (Link zur AGME
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M4: Richtige Messungen bei der Entsorgung von Abfall, Bodenaushub und Altöl (Stand: 02.07.2021)
M11: Notwendigkeit der Bereithaltung von Waagen in Bäckereien - Geteiltes Brot - (Stand: 08.03.2022)
Waagen in der Heilkunde – Eichpflicht und Eichfrist (Stand: 12.11.2024)
M15: Eichpflicht für Waagen in Industrie und Handel (Stand: 17.03.2021)
M16: Prüfbarkeit von Wägezellen bei Fahrzeugwaagen (Stand: 02.07.2021)
M18: Messgeräte im Getreidehandel und in Mühlen (Stand: 02.07.2021)
M22: Bedeutung der Mindestlast bei Waagen (Stand: 02.07.2021)
M32: Informationen für Verwender von Waagen - Tarawerte (Stand: 08.03.2018)
M35: Information für Gewerbetreibende auf Märkten (Stand: 02.07.2021)
Fahrzeugwaagen: Anforderungen an Bedienplätze (Stand: 01.12.2015)
M8: Verwendung von Messwerten bei der Lebend- und Totvermarktung im Bereich des Vieh- und Fleischhandels (Stand: 02.07.2021)
Vermietung von Gewichten für die Prüfung und Eichung von Waagen
Die Bekanntgabe von Firmen, die Gewichtstücke vermieten, wurde zum 31.12.2021 eingestellt.Dies kann eigenstängig wesentlich aktueller über entsprechende Suchmaschinen gefunden werden.
Laboratorien des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) in DeutschlandBenannte Stellen (Notified Body) gem. Richtlinie 2004/22/EG und andere Richtlinien
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Nach dem Mess- und Eichgesetz und der Fertigpackungsverordnung dürfen Fertigpackungen nur hergestellt, in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht, in den Verkehr gebracht oder sonst auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Nennfüllmenge angegeben ist, die Füllmenge die festgelegten Anforderungen erfüllt und die Fertigpackung mit den erforderlichen Angaben, Aufschriften und Zeichen versehen ist.
Hersteller von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge haben diese mit geeichten Messgeräten (z. B. mit Kontrollwaagen) regelmäßig zu überprüfen. Dadurch wird festgestellt, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Füllmenge eingehalten werden.
Informationen für Verwender von Trinkgefäßen (Stand: 27.07.2018)
Informationen zu Messgeräten, die konformitätsbewertet werden (z.B. Ausschankmaße) sind hier abrufbar Konformitätsbewertungsstelle [KBS Bayern 0104]
M24: Informationen für Hersteller und Händler: Obst und Gemüse ohne Vorverpackung (Stand: 31.05.2022; derzeit in Überarbeitung)
M25: Informationen für Hersteller und Händler: Für den unmittelbaren Verkauf von "vorverpackte Lebensmittel" (Stand: 08.03.2022)
M11: Notwendigkeit der Bereithaltung von Waagen in Bäckereien - Geteiltes Brot - (Stand: 08.03.2022)
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Informationsblatt "Richtig gemessen und abgerechnet: Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme" (Stand: 21.09.2022)
M5: Befundprüfung von Versorgungsmessgeräten (Stand: 02.07.2021)
Informationsblatt "Durchfluss- und Belastungsbereiche von Wasserzählern Was ist beim EU-Wasserzähler anders als beim „alten“ Wasserzähler?" (Stand: 06.07.2021)
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M12: Eichpflicht für Thermometer in Apotheken (Stand: 02.07.2021)
Informationsblatt "Waagen in der Heilkunde" (Stand: 05.07.2022)
Protokoll (als PDF-Datei) zur Laborüberwachung (Stand: 10.11.2023)
Messtechnische Kontrolle nach § 14 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - Übersicht der in Bayern tätigen angezeigten Personen (Stand: 01.05.2013)
Das Verzeichnis der Personen, die nach § 14 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) die Durchführung messtechnischer Kontrollen (MTK) angezeigt haben, wurde zum 1. Mai 2013 gelöscht. Die Bayerische Eich- und Beschussverwaltung ist für die Entgegennahme der Anzeigen nicht mehr zuständig. Bitte wenden Sie sich stattdessen an das jeweils örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen:
Allgemeine Information zur Eichung
M49: Informationen für Messgeräteverwender zur Eichpflicht(Stand: 08.07.2025)
M23: Informationen zum Verwenden von Messgeräten (Stand: 02.07.2021)
Eichfristen für Messgeräte nach der Mess- und Eichverordnung (Stand: 23.06.2022)
Weitere Informationsblätter der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) (Link: AGME Seite "Allgemeine Fachinformationen")
Rechtsgrundlagen (Link: dam-germany.de ) => Fachinformation => Sammlung der Rechtsgrundlagen)
Informationen zu Betretungsrechten von Grundstücken und weitere Rechte Eichbediensteter im Vollzug (Stand: 19.08.2019)