Verwendung von Cookies

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Jägerprüfung

Die bayerische Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist seit dem 5. August 2024 als zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde in Bayern für die Jägerprüfung zuständig.

Um in Deutschland jagen zu dürfen, ist neben einer Jagdmöglichkeit vor allem ein gültiger Jagdschein erforderlich. Der Jagdschein kann erst nach bestandener Jägerprüfung beantragt werden. Die bayerische Jägerprüfung findet viermal im Jahr statt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung ist der Nachweis einer Ausbildung an einer zugelassenen Ausbildungseinrichtung. Nach bestandener Prüfung stellt die Jägerprüfungsbehörde ein Zeugnis aus, welches bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde, also der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, zur Beantragung eines Jagdscheins vorgelegt werden kann.

Weiterführende Informationen zur Jägerprüfung, u. a. Prüfungsstandorte, Termine und notwendige Formulare sowie der vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als der obersten Jagdbehörde zu veröffentlichende Fragenkatalog mit Musterlösung sind auf der Website des Landesamtes für Maß und Gewicht als zuständige Jägerprüfungsbehörde zu finden.